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Bild: Praxislogo Schloss Biebrich
Warum ist die Bereitschaft dazu wünschenswert und wichtig?
Organtransplantationen gehören heute zum Standard der medizinischen Versorgung und können das Leben vieler schwerkranker Menschen retten. Letztendlich kann die Notwendigkeit zur Transplantation jeden von uns treffen: Eine Herpes-Virus-Infektion der Hornhaut führt zur Erblindung, eine Nierenentzündung zur Dialyse oder künstlichen Blutwäsche, nach einer Narkose fällt die Leber aus oder Treppenstufen werden unüberwindbar, weil das Herz nicht mehr ausreichend pumpt, die blutbildenden Zellen des Knochenmarks funktionieren nicht mehr korrekt. In solchen Situationen kann durch eine Transplantation der Tod bzw. die Lebenseinschränkung abgewandt werden.
Übertragbare Organe können Leber, Niere, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse oder Darm sein. Abzugrenzen hiervon sind übertragbare Gewebe wie z.B. Hornhäute, zarte Hirnhäute, Knochenmark, Knochenmaterial, Haut, welche unabhängig von der Blut- bzw. Sauerstoffversorgung gelagert oder entnommen werden können.
Da aber in Deutschland deutlich zu wenige der benötigten Organe oder Gewebe gespendet werden, werden die Wartelisten für Patienten, die als Organempfänger in Frage kommen, immer länger. Weniger als ein Drittel der Patienten, die ein neues Organ benötigen, finden derzeit Hilfe. Rund 14.000 Kranke warten jährlich in Deutschland auf ein neues Organ - doch nur 3800 Transplantationen konnten im Jahr 2000 vorgenommen werden. Viele Patienten versterben auf der Warteliste, weil ein passendes Organ nicht rechtzeitig gefunden werden kann.
Die Bereitschaft zur Organspende in der Bevölkerung ist in den letzten Jahren gestiegen. 72 Prozent der Bürger sind nach einer aktuellen Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bereit, sich nach dem Tod Organe entnehmen zu lassen. 1999 hat dieser Anteil noch bei 63 Prozent gelegen.
Doch den Schritt zum potenziellen Organspender vollziehen
offenbar nur wenige Menschen. Die Praxis zeigt, dass nur wenige Bürger
diese Bereitschaft beispielsweise in Form einerOrganspendeerklärung
auch schriftlich dokumentieren oder mündlich gegenüber ihren Angehörigen
erklären. Nur, wenn sich jeder selbst frühzeitig der Frage nach seiner
Bereitschaft zu einer möglichen Organspende stellt, kann er persönlich
Verantwortung übernehmen und seine Angehörigen in einer ohnehin schweren
Situation entlasten.
Mit diesem Dokument kann einer Organentnahme nach dem Tod zugestimmt,
ihr widersprochen, die Zustimmung auf bestimmte Organe beschränkt und
die Entscheidung auf andere Personen übertragen werden. Die Daten werden
nicht registriert, so dass der Ausweis jederzeit vernichtet werden kann.
Minderjährige können ab dem 16. Lebensjahr ihre Bereitschaft zur Organspende auf einem Ausweis dokumentieren. Der Widerspruch kann bereits ab dem 14. Lebensjahr erklärt werden.
In Deutschland wurde 1997 mit einem Transplantationsgesetz endlich die rechtliche Grundlage definiert. In vielen anderen Nationen erfolgte dies bereits vor vielen Jahren, da Organtransplantationen seit nunmehr drei Jahrzehnten weltweit durchgeführt werden.
Wir hoffen, dass wir mit diesem Artikel einen Anstoß gegeben konnten, über diese Problematik einmal nachzudenken und sich ggf. als Spender zu erklären. Weiterführende, auch medizinische Informationen zu diesem Thema finden Sie nachfolgend in der Linksammlung.
Einen Organspenderausweis bekommen Sie in vielen Apotheken, von Krankenkassen oder über das gebührenfreie Infotelefon 0800-9040400 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Zusätzlich besteht dort die Möglichkeit des Downloads als *.PDF-Datei oder für das direkte Ausfüllen und Drucken Ihres persönlichen Ausweises.
Forum Organspende und Transplantation, ein guter Einstieg in das Thema.
Organspendekampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Eurotransplant- koordiniert u.a. die Spender/ Empfängerauswahl