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Bild: Praxislogo Schloss Biebrich
Die Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung GKV nehmen ärztliche Leistungen im Rahmen der Möglichkeiten in Anspruch, die das Gesetz (das Sozialgesetz Buch 5 - SGB V) vorsieht.
"Versicherte haben Anspruch auf Kassenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern."
"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmässig und wirtschaftlich sein.
Sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen,
die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen,
dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."
Umgangssprachlich wird auch von den 'WANZ-Kriterien' gesprochen (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig).
Oft stößt der Arzt auf Unverständnis bei seinen Patienten, wenn die eine oder andere Leistung nicht über die gesetzliche Krankenkasse abgerechnet werden kann und der Patient dafür eine Privatrechnung erhalten soll.
Individuelle Gesundheitsleistungen (kurz: IGeL) sind
Leistungen, welche durch die gesetzlichen Vorgaben nicht getragen werden
und somit aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen
herausfallen. Die Kosten dafür müssen vom Patienten selbst getragen
werden, unabhängig davon, ob Sie diese Leistungen aus Eigenverantwortung
für Ihre Gesundheit in Anspruch nehmen (z.B. bestimmte Vorsorgeuntersuchungen)
oder ob eine Untersuchung zwingend vorgeschrieben ist (z.B. Tauglichkeitsuntersuchung
für einen LKW-Führerschein).
Die Kassenärztliche
Bundesvereinigung KBV hat zusammen mit der Bundesärztekammer BÄK eine Checkliste zu solchen individuellen Gesundheitsleistungen mit Zusatzinformationen veröffentlicht.
Ärzte, die sich nicht an diese Bestimmungen halten, müssen aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes nach § 12 SGB V mit erheblichen Rückforderungen und zusätzlich nach den Bestimmungen der Berufsordnung für Ärzte mit einer Strafe durch ein ärztliches Berufsgericht rechnen.
Unsere Praxisbroschüre (2 Seiten, 144 Kb, PDF-Datei) mit einem Auszug aus dem Angebot individueller Gesundheitsleistungen
IGeL-Informationen von KV Hessen und KBV
Sozialgesetz Fünftes Buch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung (821 Kbyte, PDF-Datei)
Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) (1,1 Mb, PDF-Datei)