| Kurzwirksame Insulinanaloga können in der gesetzlichen Krankenversicherung bei Diabetes mellitus Typ-2 derzeit nicht mehr verordnet werden | |
| In einer am 28.09.2006 in Kraft getretenen Änderung der Arzneimittelrichtlinie AMR informiert das Bundesministerium für Gesundheit über den Verordnungsausschluß der kurzwirksamen Insulinanaloga (Insulin Aspart, Insulin Glulisin, Insulin Lispro) bei Diabetes mellitus Typ-2 in der gesetzlichen Krankenversicherung. | |
Betroffene Präparate wie z.B. Novomix®, Novorapid®, Apidra®, Humalog®, Humalog®Mix, Liprolog®, Liprolog®Mix können demnach aus Kostengründen bei Diabetes mellitus Typ-II nicht mehr zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. | |
Zum inhalativen Insulin Exubera®: | |
| Der Beschluß zu den Insulinanaloga wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuß G-BA nach Nutzenbewertung durch das unabhängige Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen IQWiG gefasst und vom Bundesgesundheitsministerium erlassen. | |
Im Gesetzestext heißt es begründend: | |
In der zugehörigen Anlage 10 des Richtlinientextes heißt es weiter: | |
| Umstellung auch bei laufender Therapie erforderlich | |
| Patienten mit Diabetes mellitus Typ-II, die derzeit bereits ein kurz wirksames Insulinanalogon erhalten, müssen auf Humaninsulin umgestellt werden. | |
| Ausnahmen | |
| Nur in klar definierten, dokumentierten und äußerst seltenen Einzelfällen ist eine Einstellung bzw. Weiterführung der Therapie mit Insulinanaloga möglich. | |
| Medizinische Einzelfälle im Sinne des § 31 Abs.1 S.4 SGB V | |
1. Patienten bei Allergie gegen den Wirkstoff Humaninsulin | |
Diese allergischen Reaktionen vom Sofort-Typ auf den Wirkstoff Humaninsulin sind sehr selten. Solche Reaktionen auf Humaninsulin können z. B. mit generalisierten Hautreaktionen, Angioödem, Bronchospasmus, Blutdruckabfall und Schock einhergehen und lebensbedrohlich sein. | |
| 2. Patienten, bei denen trotz Intensivierung der Therapie eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist, dies aber mit kurzwirksamen Insulinanaloga nachweislich gelingt | |
Die nationale Versorgungsleitlinie Typ-2 Diabetes (Stand 2002) nennt hier als Ergebnisstandard z.B. den Indikator HbA1c von < 6,5 % für ein anzustrebendes niedriges makro-/ mikroangiopathisches Risiko. Im Einzelfall kann jedoch entsprechend der Gesamtprognose, unter Berücksichtigung des Alters, eventueller Folgeschäden und Komorbiditäten von einem niedrigen Risikobereich als Leitfaden abgewichen werden. | |
| 3. Patienten, bei denen aufgrund unverhältnismäßig hoher Humaninsulindosen eine Therapie mit kurzwirksamen Insulinanaloga im Einzelfall wirtschaftlicher ist. | |
Der durchschnittliche Insulinbedarf liegt in der Regel zwischen 0,3 und 1,0 Einheiten/kg/Tag. | |
| Downloads: | ||
| Veröffentlichung des Gesetzestextes im Bundesanzeiger Nr.184 vom 28.09.2006 (372 Kb, PDF-Datei) | ||
| Arzneimittel-Richtlinie AMR des G-BA | ||
| Weiterführende Links: | ||
| Artikel 'Zuckerkrankheit- Diabetes mellitus' | ||
| Artikel 'Gesundheitsreform 2006' | ||
| [ Letzte Aktualisierung: 06.10.2008 | © www.praxis-wiesbaden.de ] |