| Medikamentenverschreibung, Generika und Budgets: |
| [Richtgrößenprüfungen/ Regresse für die Jahre 2001 bis 2006: Hier erfahren Sie mehr !] . | |
| 2007 in Hessen gültige Arzneimittel-Richtgrößen | |
Der für die Arzneiversorgung unserer Patienten von den gesetzlichen Krankenkassen im Quartal zur Verfügung stehende Betrag pro Patient: | |
| Auswirkungen der Gesundheitsreform 2003/2004 | |
| Die Auswirkungen dieser sog. Gesundheitsreform unter anderem auf die Arzneimittelversorgung und die Zuzahlungen können Sie unter 'Gesundheitsreform 2003/2004- GMG, Änderungen' nachlesen. | |
| Der BKK-Bundesverband stellt Preislisten zu 'Aut idem' bereit | |
| Der BKK-Bundesverband führt auf seiner Webseite Preislisten für verordnungsfähige Medikamente (Festbeträge/ unteres Preisdrittel), welche quartalsweise aktualisiert werden. | |
| Negativliste für Medikamente | |
| Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung KBV hat eine aktualisierte Negativliste veröffentlicht. Diese Arzneimittel dürfen nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden. Nähere Informationen und einen Download-Link finden Sie hier. Auch die Kassenärztliche Vereinigung Hessen hält diesbezügliche weitere Informationen bereit. | |
| Zu den Maßnahmen im Einzelnen: | |
| Wirkstoffe statt Präparate (generelle Aut-idem-Regelung): | |
| Künftig werden die Apotheken in der Regel für die Arzneimittelversorgung innerhalb wirkungs- und wirkstoffgleicher Medikamente ein kostengünstiges Arzneimittel aussuchen. Diese sogenannte Aut-idem-Regelung wird z. B. in den Niederlanden, den USA und in Großbritannien problemlos praktiziert. Damit wird die Kompetenz der Apothekerinnen und Apotheker genutzt und kommt der Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung zugute. | |
| Die Therapiefreiheit der Ärzte wird nicht beeinträchtigt, weil die Wirkstoffe, also das Entscheidende an einem Medikament, ausschließlich von den Ärztinnen und Ärzten ausgesucht werden. Es bleibt Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte, die Wirkstoffe, die Wirkstärke, die Packungsgröße und die Darreichungsform auszusuchen. | |
| Nach dem Gesetz entscheidet der Arzt wie bisher darüber, welches konkrete Arzneimittel seine Patienten erhalten, sofern er ein Arzneimittel aus dem unteren Preisdrittel wählt. In diesem Fall muss der Apotheker zwingend das rezeptierte Medikament abgeben. Die so genannte aut-idem-Regelung greift nicht. Verordnet der Arzt ein höherpreisiges Arzneimittel, kann er durch Kenntlichmachen auf dem Rezeptblatt den Austausch des Arzneimittels durch den Apotheker untersagen. Gibt der Arzt auf dem Rezept lediglich den Wirkstoff an, muss der Apotheker ein Präparat aus dem unteren Preisdrittel abgeben. Sollte das untere Preisdrittel zu klein für eine fachgerechte Auswahl werden, müssen zumindest fünf Arzneimittel zur Verfügung stehen. | |
| Anpassung des Apothekenrabattes: | |
| Der bislang von den Apotheken weitergegebene Rabatt von fünf Prozent an die gesetzlichen Krankenkassen wird auf sechs Prozent erhöht. Weil die meisten Kunden der Apotheken Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen sind, sollen die von ihnen erzielten Rabatte stärker als bisher an die gesetzliche Krankenversicherung weitergeben werden. | |
| Empfehlungen durch den Bundesausschuss: | |
| Die zuständige Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen (Bundesausschuss der Ärzte und der Krankenkassen) muss für Arzneimittel mit vergleichbaren Wirkstoffen oder vergleichbarer therapeutischer Wirkung eine Bewertung des therapeutischen Nutzens im Verhältnis zum Abgabepreis vornehmen und Empfehlungen an die behandelnden Ärzte abgeben. Damit wird sichergestellt, dass höhere Ausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung nur in den Fällen erfolgen, in denen es den Patientinnen und Patienten wirkliche Verbesserungen bringt. | |
| Solidarzahlung der Pharmazeutischen Industrie: | |
| Der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller (VfA) hat sich verpflichtet, der gesetzlichen Krankenversicherung 204,5 Mio. Euro zur Konsolidierung der Finanzen zur Verfügung zu stellen. Dabei handelt es sich um eine Selbstverpflichtung des VfA. Der Bundesverband der Betriebskrankenkassen wird mit diesem Gesetz beauftragt, ein Konto für diese Zahlungen einzurichten und die Gelder innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen zu verteilen. | |
| Krankenhausentlassungsberichte: | |
| Krankenhäuser müssen in den Entlassungsberichten auch den Wirkstoff des Arzneimittels sowie preisgünstige Alternativvorschläge für die ambulante Therapie angeben. Durch diese Änderungen soll bei der arzneimitteltherapeutischen Folgebehandlung im ambulanten Sektor eine Festlegung auf ein überhöhtes Preisniveau vermieden werden. | |
| Warum das Ganze? | |
| Immer wieder stöhnen die Krankenkassen über ständig steigende Kosten im Gesundheitswesen. Mindestens 5 Milliarden Mark, so die BKK, ließen sich jährlich einsparen, wenn alle verantwortlichen Ärzte konsequent statt teurer Originalprodukte sogenannte Generika oder Reimporte der Originalhersteller verordnen würden. | |
| Trotz niedrigerem Preis sind Generika keine Medikamente zweiter Wahl, sondern ein absolut gleichwertiger Ersatz. Möglich ist eine Kopierung, wenn beim Urprodukt nach 20 Jahren der Patentschutz abgelaufen ist oder wenn vom entwickelnden Pharmaunternehmen eine Lizenz vergeben wurde. Die Zusammensetzung kann dann von anderen Herstellern übernommen werden. Vorteil für den Patienten und die Krankenkassen: deutlich geringere Kosten. | |
| So mancher wird sich aber fragen, ob denn die Qualität nicht darunter leidet. Die Frage läßt sich eindeutig mit nein beantworten. In Deutschland müssen die Hersteller von "Nachahmer-Arzneien" eine Zulassung beantragen. Diese wird nur erteilt, wenn auch gewährleistet ist, dass das Medikament die Wirkung und Unbedenklichkeit des Urprodukts hat. Ebenso muss sicher sein, dass der Wirkstoff bioverfügbar ist, also vom Organismus aufgenommen werden kann. | |
| Tipps für Patienten: | |
| Sprechen Sie den Arzt auf preisgünstigere Varianten bei verschreibungspflichtigen Produkten an. Das ändert zwar nichts an der Höhe der Zuzahlung, nur die Krankenkasse profitiert davon, langfristig können aber dauerhafte Einsparungen der Krankenkassen zu Senkungen oder zumindest zur Stabilisierung der Beitragssätze führen. | |
| Die Ärzte unterliegen darüber hinaus einem enormen Sparzwang: | |
| Sie bekommen von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) genaue Vorgaben, wieviel Verschreibungsvolumen bzw. Geld sie für ihre Patienten im Quartal zur Verfügung haben. Überschreiten die Ärzte diese Vorgaben, haften sie persönlich und müssen aufgrund der gesetzlichen Budgetierung mit hohen finanziellen Rückforderungen der KV/ der Krankenkassen für zuviel oder zu teuer verordnete Medikamente rechnen. Diese Regresspflicht der Ärzte wird bisweilen verschwiegen, wenn Versicherte bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob ein Arzt alle (teuren) Medikamente verschreiben kann! | |
| Den eigenen Geldbeutel schonen können Sie, wenn Sie Ihren Apotheker auch bei nicht rezeptpflichtigen Präparaten (Kopfschmerztabletten, Calcium- oder Vitamin-Produkte, Schnupfenmittel) nach generischen Alternativen fragen. | |
| Leider weiterhin aktuell: | |
| In Hessen finden wegen landesweiter Überschreitung der Arznei- und Verbandmittelrichtgröße Richtgrößenprüfungen für die Jahre 2001 und danach in den Praxen statt. | |
| Der Gesetzgeber, das Bundesgesundheitsministerium, hat auf Druck der defizitären gesetzlichen Krankenkassen eine Änderungen bei den Arzneimittelregressen durchgesetzt. Diese finden Niederschlag im Arzneimittelbudget- Ablösungsgesetz ABAG. | |
| Was bedeutet eine Richtgrößenprüfung für die Praxen? | |
| Höhe der Richtgrößen in 2007: | |
| - Mitglieder/ Familienangehörige (Status M/F): 38,73 € pro Quartal | |
| - Rentner (nur Status R!): 130,06 € pro Quartal. | |
| Diese Arznei- und Verbandmittelrichtgrößen gelten jeweils pro Patient und Quartal und zeigen angesichts immer teurer werdender Medikamente den enormen Sparzwang für uns Ärzte. Die Multiplikation dieser Werte mit der Patientenanzahl ergibt die Gesamtrichtgröße für eine Praxis, welche nicht überschritten werden darf. | |
| Unabhängig von den Gründen ist es nun so, daß eine Überschreitung dieser Richtgrößen um mehr als 15% einen Richtgrößenprüfung, eine Überschreitung um mehr als 25% einen Regress (=Rückzahlung) für die verschreibenden Ärzte nach sich zieht. D.h., die Ärzte müssen den Krankenkassen die nach deren Meinung zu viel oder zu teuer verordneten Medikamente im Nachhinein erstatten und bezahlen so indirekt die dem Patienten verordneten Medikamente. | |
| Die KV Hessen führt dazu aus: | |
| "Die Richtgrößenprüfung kann zu einer existentiellen Gefahr für die hessischen Ärzte werden. Nach Schätzungen der KV Hessen könnten pro Jahr etwa 1.000 Ärzte in ein Prüfverfahren geraten, etwa 470 Ärzte hätten mit einem Regreß zu rechnen. Die Krankenkassen haben sich zwar verpflichtet, jeweils 8 Wochen nach Ablauf des Quartals bereits erste Verordnungsdaten zu liefern. Zur medizinisch sinnvollen Steuerung des ärztlichen Verordnungsverhaltens sind diese Rohdaten aber nur bedingt geeignet." | |
| Auf der Website der KV Hessen finden Sie weitere ausführliche Informationen. | |
| Ausblick | |
| Liebe Patientinnen, liebe Patienten, es war und ist unser Anliegen, Sie trotz dieser gesetzlichen Vorgaben optimal zu versorgen. Bitte helfen Sie uns dabei mit Ihrer Bereitschaft, auch inhaltsgleiche Generika-Präparate und inhaltsgleiche Reimport-Präparate zu akzeptieren. Insbesondere wäre uns sehr geholfen, wenn Sie Ihren verständlichen Unmut nicht gegen uns Ärzte, sondern gegen die verantwortliche Instanz -die Politik und deren Vertreter- und nicht zuletzt gegenüber Ihrer Krankenkasse zum Ausdruck bringen könnten! Wir Ärzte treiben im Gegensatz zur Pharmaindustrie und den Apotheken keinen Handel mit Medikamenten und verdienen nichts an deren Verschreibung! | |
| Weiterführende Links | |
| Bundesministerium für Gesundheit | |
| Download | ||
| Sozialgesetz Fünftes Buch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung (821 Kbyte, PDF-Datei) | ||
| Arzneimittelbudget- Ablösungsgesetz ABAG als Änderung zum SGB V (31 Kbyte, PDF-Datei) | ||
| [ Letzte Aktualisierung: 05.08.2009 | © www.praxis-wiesbaden.de ] |