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Soll bei einer anderenorts klassifizierten Störung angegeben werden, dass sie Folge einer vorangegangenen Episode eines unter I60-I67.1 oder I67.4-I67.9 aufgeführten Zustandes ist, so ist (statt einer Schlüsselnummer aus I60-I67) die vorliegende Kategorie I69 zu verwenden. Zu den "Folgen" zählen Krankheitszustände, die als Folgen oder Spätfolgen bezeichnet sind oder die ein Jahr oder länger seit Beginn des verursachenden Leidens bestehen.
| ICD10-GM- Diagnoseschlüssel Stand 21.09.2012 | © WHO / DIMDI |
DIMDI.915001094054